In der Schweiz werden die Steuern vom Steuerpflichtigen selbst bezahlt. Es besteht keine Möglichkeit, diese direkt vom Arbeitgeber als Lohnabzug an das Steueramt zu überweisen. Die Zahlungstermine müssen eingehalten werden. Regelmässige Zahlungen können aber auch mit Daueraufträgen bei der Bank/Post so eingerichtet werden, dass nicht jedes Mal ein neuer Zahlungsauftrag erfasst werden muss.