Die Schweiz ist föderalistisch organisiert. Entsprechend hat jede Staatsebene eigene Aufgaben und benötigt dafür auch eigene Mittel zur Begleichung der Aufgaben. Die Kantons- und Gemeindesteuern werden für den Kanton und die politische Gemeinde erhoben. Gleichzeitig wird über die Kantons- und Gemeindesteuern die Kirchensteuer erhoben, welche der Kirchgemeinde zukommt, sofern eine Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft besteht. Die direkte Bundessteuer wird, wie es der Name vermuten lässt, für den Bund erhoben.