Wie lange habe ich Zeit, um zu zahlen?

Die vorläufige Rechnung ist in der Regel in drei Raten zu begleichen. Die Termine sind jeweils am 31. Mai, 31. Juli sowie am 30. September. Die Schlussrechnung ist dann jeweils innert 30 Tagen ab Erhalt zu begleichen. Wird die Schlussrechnung nicht rechtzeitig bezahlt, so mahnt das Steueramt die Zahlung und kann in der Folge auch eine Betreibung einleiten.