Können die Ratenzahlungen nicht entsprechend der Standard-Fristen beglichen werden, so musst du eine Stundung verlangen. Dies kann über das eKonto selbständig erledigt oder dem zuständigen Gemeindesteueramt mitgeteilt werden.
Für die vorläufige Rechnung (zahlbar in drei Raten) können die Raten angepasst werden (z.B. sechs Raten, 12 Raten etc.). Dies kann ebenfalls selbständig im eKonto erledigt oder dem zuständigen Gemeindesteueramt mitgeteilt werden. Am besten, du erstellst dir gleich einen Dauerauftrag!
Beachte: Wenn dir eine Stundung gewährt wird, musst du dich unbedingt daran halten.