Nach Prüfung der Steuererklärung durch das Steueramt wird die Veranlagungsberechnung zugestellt. Bist du mit der Veranlagung nicht einverstanden, kannst du innerhalb von 30 Tagen schriftlich Einsprache erheben. Beachte, dass diese Frist eingehalten werden muss. Eine Verlängerung der Frist ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Wird die Frist verpasst, so wird die Veranlagung rechtskräftig und kann nicht mehr korrigiert werden.