Die Strafe richtet sich danach, welcher Wert nicht versteuert worden ist. Dabei kommt es auf zwei Faktoren an:
1: Wurde die Steuerhinterziehung vollendet, was bei einer abgeschlossenen Veranlagung der Fall ist (vollendete Steuerhinterziehung)?
oder
2: Wurde der Versuch noch während der Prüfung der Steuererklärung entdeckt (versuchte Steuerhinterziehung)?
Beachte: Bei vollendeter Steuerhinterziehung beträgt die Strafe nochmals den fehlenden Steuerbetrag als Strafe dazu. Bei leichtem Verschulden reduziert sich die Strafe auf einen Drittel, bei schwerem Verschulden erhöht sich diese auf das Dreifache. Bei versuchter Steuerhinterziehung beträgt die Strafe zwei Drittel der Busse, welche bei vollendeter Steuerhinterziehung gelten würde.