Die Quellensteuer gilt für alle Personen, welche nicht Schweizer Bürger sind bzw. nicht über eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) verfügen. Die Steuer wird bei Quellensteuern direkt an der «Quelle» bezogen. Der Arbeitgeber zieht die Quellensteuer direkt vom Lohn ab und überweist diese ans Steueramt. Anders als bei der ordentlichen Steuer, muss hierfür im Normalfall keine Steuererklärung ausgefüllt werden.