Die Steuern für das laufende Jahr werden im laufenden Jahr bezahlt. Du musst die Steuern für das Jahr 2020 im Jahr 2020 bezahlt haben. Da während dem Jahr die tatsächlichen Einkünfte, Abzüge und Vermögen nicht definitiv bekannt sind, werden die Steuern provisorisch mit einer vorläufigen Steuerrechnung in Rechnung gestellt.
Die Steuererklärung mit den tatsächlichen Werten kannst du erst nach Ablauf des Jahres und somit im Folgejahr ausfüllen, da erst nach dem 31. Dezember alle Werte bekannt sind. Beispielsweise kannst du die Steuererklärung für das Jahr 2020 erst im Jahr 2021 ausfüllen und einreichen. Nach Prüfung der Steuererklärung durch das Steueramt bekommst du eine Schlussrechnung basierend auf den tatsächlichen Werten zugestellt. Hast du zu viel vorläufig eingezahlt, gibt es die Differenz zurück. Das Gegenteil gilt, wenn du zu wenig einbezahlt hast. Dann musst du die Differenz nachzahlen.
Ist deine vorläufige Rechnung zu hoch oder zu tief? Melde dich bei deinem Steueramt, um diese anpassen zu lassen. Du kannst das Ganze auch elektronisch über das eKonto erledigen. Weitere Infos findest du auch in der Rubrik Zahlen.