Ja, der Arbeitsweg darf in Abzug gebracht werden. Beachte hier, dass nur die notwendigen Kosten abgezogen werden können. Im Normalfall sind das die Kosten, welche mit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anfallen. Befindest du dich in der Lehre, so kannst du ausserdem nur die Hälfte der Kosten geltend machen. Die andere Hälfte gilt als Ausbildungskosten, welche die Eltern in deren Steuererklärung eintragen.