
Die Einreichefrist per 31. März kann verlängert werden, falls mehr Zeit benötigt wird, um diese zu tätigen. Die Fristverlängerung kann ganz einfach via QR-Code auf der Steuererklärung mit einem mobilen Gerät verlängert werden. Alternativ kann auch über den Zugang der eFristverlängerung ein Antrag gestellt werden. Die Fristverlängerung wird sofort online bestätigt. Beachte dabei, dass das Gesuch vor Ablauf der Einreichefrist vom 31. März erfolgen muss.