Einkünfte aus Versicherungen, wie beispielsweise Erwerbsersatz (EO-Einkommen), Arbeitslosengelder, Kranken- oder Unfalltaggelder, sowie Renten sind als Einkommen zu deklarieren. Die Bescheinigung der Versicherung ist der Steuererklärung beizulegen.
Einkünfte aus Versicherungen, wie beispielsweise Erwerbsersatz (EO-Einkommen), Arbeitslosengelder, Kranken- oder Unfalltaggelder, sowie Renten sind als Einkommen zu deklarieren. Die Bescheinigung der Versicherung ist der Steuererklärung beizulegen.