Die häufigsten Abzüge sind:
- Berufskosten (Arbeitsweg, Verpflegung, Wochenaufenthalt etc.)
- Beiträge an die Säule 3a
- Weiterbildungskosten (nach abgeschlossener Erstausbildung)
- Krankenkassenprämien
- Krankheitskosten
Bitte beachte, dass während der Lehre die Hälfte der Berufskosten als Ausbildungskosten gelten. Daher ist jeweils nur die Hälfte der Abzüge zu deklarieren. Die andere Hälfte können die Eltern als Ausbildungskosten in deren Steuererklärung deklarieren.
Generell gilt, dass die Abzüge das Einkommen nicht übersteigen dürfen.